Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Zweck der Maßnahmen - Leistungsspektrum

Die Kurse des Internationalen Studienkollegs Paderborn bereiten Kursteilnehmer auf die Prüfung zur Feststellung der Eignung für ein Studium an deutschen Hochschulen (Feststellungsprüfung) vor. In den T-Kursen werden die Inhalte der Fächer Deutsch, Mathe, Physik und Chemie gelehrt. In den W-Kursen werden die Inhalte der Fächer Deutsch, Mathe, English und VWL gelehrt.

Es besteht ausschließlich das Unterrichtsangebot. Eine erfolgreiche Teilnahme an der Feststellungsprüfung kann nicht garantiert werden.


§2 Dauer und Ausführungsort der Maßnahmen

Die Dauer des gesamten T- oder W- Kurses beträgt etwa 9 Monate, aufgeteilt in zwei Semester.

Der wöchentliche Kursumfang beträgt durchschnittlich 32 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten. Konkrete Anpassungen nach Eigenheiten der jeweiligen Woche, bzw. nach Dozentenbestand sind möglich. Der Gesamtumfang der Unterrichtseinheiten bleibt davon unberührt.

Ort der Durchführung der Maßnahmen sind folgende Räumlichkeiten des Internationalen Studienkollegs an der Universität Paderborn:

  • Vogeliusweg 27a, 33100 Paderborn
  • Technologiepark 34, 33100 Paderborn
  • Im Schloßpark, 33104 Paderborn


§3 Pflichten des Internationalen Studienkollegs Paderborn

Das Studienkolleg Paderborn sorgt für eine gewissenhafte Durchführung der Maßnahme und verpflichtet sich dafür zu sorgen,
•    dass der Lehrplan des Studienkollegs Paderborn eingehalten wird, bzw. für adäquate Vertretung gesorgt wird und Kenntnisse, die zum Erreichen des Maßnahmenzieles notwendig sind, vermittelt werden. Der Lernerfolg kann nicht garantiert werden.
•    nur Dozenten mit der Durchführung der Maßnahmen zu beauftragen, die nach ihrer Ausbildung und Berufserfahrung dafür qualifiziert sind.
•    die notwendige Ausstattung und Räumlichkeit zur Durchführung der Maßnahmen bereitzustellen.
•    den Teilnehmern Lernmaterial zur Verfügung zu stellen, die zur Durchführung der Maßnahme erforderlich sind.


§4 Pflichten der Kursteilnehmer

(1) Der/die Teilnehmer/in verpflichtet sich, regelmäßig an der Bildungsmaßnahme / den Unterrichtszeiten teilzunehmen und sich ständig zu bemühen, die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten anzueignen sowie die ihr/ihm übertragenen Aufgaben gewissenhaft zu erfüllen und an dem ihrem /seinem individuellen Erfolg mitzuwirken. Mitwirkung bedeutet im Einzelnen auch die Einhaltung der mit dem Bildungsträger vereinbarten Termine und die aktive Zusammenarbeit im Bewerbungsprozess.
(2) Der/die Teilnehmer/in verpflichtet sich, an Maßnahmen zur Ermittlung des Ausbildungsstandes teilzunehmen, sofern solche vorgesehen sind.
(3) Der/die Teilnehmer/in verpflichtet sich, den Anweisungen der Ausbilder bzw. des pädagogischen Personals zu folgen.


§5 Studiengebühren

Die vereinbarte Studiengebühr inklusive sämtlicher Bankgebühren muss auf das deutsche Konto des Studienkollegs in Euro (€) gezahlt werden.

Nach Erhalt der Registrationsbescheinigung muss der dort ausgewiesene Betrag fristgerecht geleistet werden. Dieser Betrag - abzüglich einer Stornierungsgebühr in Höhe von 500,- Euro - wird nur erstattet, wenn der/die Teilnehmer/in kein Visum erhält bzw. die Aufenthaltserlaubnis nicht erteilt werden darf (§7).

Der restliche Betrag muss nach Erhalt der Zulassungsbestätigung innerhalb der Frist, die auf der Zulassungsbestätigung angegeben ist, geleistet werden.

Sollten die Studiengebühren nicht fristgerecht gezahlt worden sein, so behält sich das Studienkolleg Paderborn vor, von dem Angebot zurückzutreten.


§6 Zulassungsvoraussetzungen

Die ausgefüllte und unterschriebene Anmeldung muss mit den folgenden Zusatzdokumenten eingereicht werden:
•    Nachweis von Deutschkenntnissen auf Sprachniveau B1 oder Grundstufe II/III
•    Passkopie
•    Kopie des Hochschulabschlusszeugnisses in beglaubigter Übersetzung

Nur komplett eingereichte Anmeldungen mit vollständigen Zusatzunterlagen können akzeptiert werden. Die Zulassung des Internationalen Studienkollegs Paderborn erfolgt in schriftlicher und unterschriebener Form mit Siegel.
 
Das Internationale Studienkolleg Paderborn übernimmt keine Gewährleistung über die Zulassung zur Feststellungsprüfung. Die Pflicht zur rechtzeitigen Anmeldung zur FSP obliegt einzig dem Kursteilnehmer.
 
Sollten bei der Bewerbung unwahrheitsgemäße Angaben gemacht werden, so ist die sofortige Exmatrikulation möglich (siehe §8).


§7 Ausbleiben der Visumerteilung

Sollte ein(e) Teilnehmer(in) einen gebuchten Kurs nicht antreten können, da die zuständigen Behörden das erforderliche Studentenvisum nicht erteilen, so erhält der/die Betroffene die Studiengebühr abzüglich einer Stornierungsgebühr in Höhe von 500,- Euro zurück. Diese Erstattungsmöglichkeit ist ausschließlich auf den Fall des abgelehnten Visumsantrags begrenzt und daher nicht auf andere Sachverhalte übertragbar. Nicht erstattungsfähig sind allerdings studentenseitig angeforderte Sonderleistungen, die über die gebuchte Kursteilnahme hinausgehen. Dies sind insbesondere die Unterkunftsvermittlung und Universitätszulassungsservice.

Entscheidet sich ein(e) Teilnehmer(in), obwohl er(sie) von den zuständigen Behörden noch kein gültiges Visum erhalten hat, am Online-Unterricht teilzunehmen und wird sein(ihr) Visumsantrag nach dem Start des Kurses, für den er(sie) sich beworben hat, abgelehnt, werden - bei Vorlage des Ablehnungsbescheids der Deutschen Botschaft - innerhalb der ersten vier Monate nach Start des Kurses 50% der Studiengebühr erstattet. Danach (ab Beginn des fünften Monats nach Kursstart) ist eine Erstattung der Studiengebühr ausgeschlossen.

Jeder andere Fall der Vertragsauflösung und entsprechender Folgeregelungen ist nach den gesetzlichen Regelungen durchzuführen.


§8 Exmatrikulation nach Fehlverhalten

Sollte der Kursteilnehmer gegen deutsche Gesetze verstoßen oder einen untragbaren Bruch mit den gemeinhin geltenden ethischen Verhaltensnormen begehen, so behält sich das Studienkolleg Paderborn vor, den Vertrag aufzuheben und den Vertragspartner vom Kursprogramm auszuschließen.
Insbesondere gelten als vertragsbrechende Fehlverhalten:
•    Teilnahme am Kurs unter Einfluss von Drogen
•    Verbreitung diskriminierenden oder radikalen Gedankenguts
•    Gewaltandrohung / -ausübung gegenüber anderen oder Institutseigentum
•    (mehrfache) Störung von Veranstaltungen am Studienkolleg
•    Verstöße gegen die Studienordnung

Im Fall der Exmatrikulation besteht kein Anspruch auf Erstattung der Studiengebühr. 


§9 Datenschutz

(1) Das Studienkolleg Paderborn achtet die Persönlichkeitsrechte des Kursteilnehmers. Es erhebt, verarbeitet und nutzt Daten nur nach Maßgabe der einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen zur Erfüllung des Vertragszweckes und nur im erforderlichen Umfang. Alle Mitarbeiter sind zur Wahrung des Datengeheimnisses verpflichtet.

(2) Das Studienkolleg Paderborn gibt keine Daten des Kursteilnehmers an Dritte weiter, es sei denn dies geschieht nach Rücksprache mit dem Kursteilnehmer.

(3) Ausgenommen von (2) sind Daten, die an Bezirksregierung oder die zuständige Ausländerbehörde übermittelt werden, um zur Klärung von Fragen der Feststellungsprüfung oder des Aufenthaltstitels/Visum beizutragen. Relevante Daten darf das Studienkolleg Paderborn weitergeben. Dies umfasst u. A. Noten interner Prüfungen, Daten über die Teilnahme an den Kursen des Studienkollegs Paderborn, Zahlungsmodalitäten, Daten zum Fehlverhalten bzw. unwahrheitsgemäßen Angaben.


§10 Widerrufsbelehrung

(1) Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die 14-tägige Widerrufsfrist beginnt am Tag des Eingangs Ihrer Zahlung auf unserem Konto. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen, schriftlichen, unterschriebenen Erklärung über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

(2) Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Dieser Vertrag ist wirksam nach deutschem Recht und ist für beide Parteien nach abgeschlossener Buchung bindend. Der Vertrag ist danach ohne Unterschrift und Siegel gültig.

 

 

© Internationales Studienkolleg an der Universität Paderborn