Studienordnung des Internationalen Studienkollegs an der Universität Paderborn

gemäß Rahmenordnung für den Hochschulzugang mit ausländischen Bildungsnachweisen, für die Ausbildung am Studienkolleg und für die Feststellungsprüfung (FSP)
(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 15.04.1994 i.d.F. vom 21.09.2006)


Inhaltsübersicht

Präambel
§ 1 Aufgaben des Internationalen Studienkollegs
§ 2 Lehrangebot
§ 3 Zugangsvoraussetzung zum Studienkolleg
§ 4 Dauer und Umfang der studienvorbereitenden Kurse
§ 5 Studienverlauf
§ 6 Rechte und Pflichten der Studierenden
§ 7 Feststellungsprüfung (FSP) am Studienkolleg
§ 8 Beendigung der Zugehörigkeit zum Internationalen Studienkolleg
§ 9 Schlussbestimmungen

Anlage 1: Einverständniserklärung zum Inhalt der Studienordnung des Internationalen Studienkollegs an der Universität Paderborn


Präambel

Ziel des Studienkollegs an der Universität Paderborn ist es, die Internationalisierung der Universität zu fördern und langfristig den Zugang ausländischer Studierender zu den MINT-Fächern (T-Kurse) und den wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Fächern (W-Kurs) zu sichern. Um dieses Ziel zu erreichen, ist es Aufgabe des Studienkollegs, internationale Studierende auf ein Studium in Deutschland vorzubereiten. Dabei werden die kulturellen Besonderheiten und die Lernsozialisation der Studierenden respektiert, um in einem Klima gegenseitigen Verständnisses, Rücksichtnahme und Achtung dieses Ziel zu erreichen.
Eine aktive Teilnahme der Studierenden am Unterricht und die Einhaltung der nachfolgend beschriebenen Regelungen ist hierbei Grundvoraussetzung. 


§1 Aufgaben des Internationalen Studienkollegs

(1) Das Studienkolleg vermittelt internationalen Studienbewerber*innen die für das Studium in Deutschland erforderlichen sprachlichen und fachlichen Kenntnisse und macht sie mit den an den Hochschulen üblichen wissenschaftlichen Methoden vertraut.

(2) Das Studienkolleg bereitet die Studierenden auf die Prüfung zur Feststellung der Eignung für ein Studium an deutschen Hochschulen (FSP) vor.


§2 Lehrangebot

Am Internationalen Studienkolleg Paderborn werden die folgenden Schwerpunktkurse angeboten und mit der FSP abgeschlossen.

T-Kurse (Vorbereitung auf technische und ingenieurwissenschaftliche Studiengänge)
Es werden folgende Fächer unterrichtet:

Deutsch
Mathematik-T
Physik
Chemie

W-Kurse (Vorbereitung auf wirtschafts- und sozialwissenschaftliche Studiengänge)
Es werden folgende Fächer unterrichtet:

Deutsch
Mathematik-W
Volkswirtschaftslehre (VWL)
Englisch

Das Abschlusszeugnis qualifiziert die Studierenden des Studienkollegs Paderborn zur Aufnahme des Studiums der entsprechenden Fächer an Universitäten und Fachhochschulen. Die Zeugnisse der Studierenden aus dem APS-Verfahren (China) sind in Nordrhein-Westfalen gültig, die Zeugnisse der Direktbewerber*innen werden bundesweit anerkannt. Genaue Informationen sind bei den jeweiligen Hochschulen zu erfragen.


§3 Zugangsvoraussetzungen zum Studienkolleg

Um am Studienkolleg aufgenommen zu werden, müssen Bewerber*innen folgende Kriterien erfüllen:

(1) Kenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau B1 nach dem „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen“ (GER).
Als Sprachnachweise werden anerkannt:

  • Goethe-Zertifikat B1
  • ÖSD Zertifikat B1
  • Zertifikat Deutsch / telc Deutsch B1
  • TestDaF mindestens TDN 3 in allen Teilprüfungen
  • DSD I
  • DSH-1

Alternativ können mit einem Sprachnachweis A2 der Vorkurs des Studienkollegs besucht werden.
Als Sprachnachweise werden anerkannt:

  • Goethe-Zertifikat A2
  • ÖSD Zertifikat A2
  • telc Deutsch A2

(2) Studentenvisum
Vor der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland müssen Bewerber*innen bei der deutschen Botschaft (oder einem Konsulat) in ihrem Land ein Studienbewerber- oder Studentenvisum verbunden mit der Universität Paderborn beantragen. Dabei ist zu beachten, dass eine Umwandlung eines Touristen- oder eines anderen Visums in ein Studentenvisum nach der Einreise in Deutschland nicht möglich ist.

(3) Nachweis ausreichender Finanzierung
Die Gebühren des Studienkollegs richten sich nach der jeweils gültigen Gebührenliste des Studienkollegs. Bitte beachten Sie, dass die visaerteilenden Behörden die ausreichende Finanzierung Ihres Lebensunterhalts prüfen. Dies wird in der Regel durch ein Sperrkonto nachgewiesen.

Sie könnten zwar aufgrund der erteilten Arbeitserlaubnis der Ausländerbehörde eine Teilzeittätigkeit ausüben, jedoch bleibt dafür weder neben dem Besuch des Studienkollegs ausreichend Zeit, noch würden die Einnahmen daraus die Lebenshaltungskosten und die Kolleggebühren decken.


§4 Dauer und Umfang der studienvorbereitenden Kurse

(1) Die Studienvorbereitung in den Schwerpunktkursen des Studienkollegs erstreckt sich in der Regel über zwei Semester. Die üblichen Regelungen zu Semesterferien gelten am Internationalen Studienkolleg Paderborn nicht.

a) für den Winter-Jahrgang von November bis Juni des folgenden Jahres. Die Prüfungszeit dauert von Mai/Juni bis Juli. Die Bewerbungsfrist endet am 30.09.

b) für den Sommer-Jahrgang von April bis Dezember.
Die Prüfungszeit dauert von Ende November bis Ende Januar des darauffolgenden Jahres.
Die Bewerbungsfrist endet am 28.02.

(2) In den Schwerpunktkursen werden die Prüfungsfächer gemäß der Rahmenordnung für den Hochschulzugang mit ausländischen Bildungsnachweisen, für die Ausbildung an den Studienkollegs und für die FSP unterrichtet.


§5 Studienverlauf

(1) In den Kursen des Studienkollegs werden in jedem Fach regelmäßig Leistungskontrollen durchgeführt. Die Teilnahme an diesen Leistungskontrollen ist verpflichtend.

(2) Die Zulassungsprüfung (ZLP) findet ca. 6 Wochen vor der FSP statt. Nähere Informationen hierzu unter §7 (2).

(3) Am Ende des zweiten Kollegsemesters der Schwerpunktkurse findet die FSP statt. Die FSP kann maximal einmal wiederholt werden. Diese Wiederholung muss im Rahmen der nächstmöglichen FSP am Internationalen Studienkolleg an der Universität Paderborn erfolgen. Nehmen Studierende, die eine FSP beim 1. Versuch nicht bestanden haben, nicht an der nächstmöglichen FSP teil, gilt die FSP als „final nicht bestanden“.


§6 Rechte und Pflichten der Studierenden

Das Studienkolleg ist eine Einrichtung des gemeinsamen Lernens und geprägt von gegenseitiger Wertschätzung und Respekt. Jegliche Form der Gewalt, ob verbal oder nonverbal, sowie Diskriminierung religiöser, sexueller oder rassistisch motivierter Art ist strengstens untersagt, ebenso wie politisch motivierte oder die ethnische Herkunft betreffende Diskriminierung. Bei Verstößen ist mit entsprechenden Konsequenzen - auch mit Exmatrikulation - zu rechnen.

(1) Zu Beginn eines jeden Semesters, in dem Präsenzunterricht stattfindet, wählen die Angehörigen eines Kurses aus ihrer Mitte einen Kurssprecher bzw. eine Kurssprecherin und einen Vertreter bzw. eine Vertreterin, die die Interessen der Kursteilnehmer*innen gegenüber den unterrichtenden Lehrkräften und der Leitung des Studienkollegs vertreten.

(2) An den Lehrveranstaltungen des Studienkollegs besteht Teilnahmepflicht. Die Teilnahmepflicht erstreckt sich auch auf sonstige Veranstaltungen wie Exkursionen oder
Betriebsbesichtigungen, die von der Leitung des Studienkollegs als verbindlich festgesetzt werden. Die Studierenden haben sich darüber hinaus den erforderlichen Leistungskontrollen zu den festgesetzten Terminen zu unterziehen.

(3) Sollten Studierende eine Leistungskontrolle versäumen, wird die versäumte Leistungskontrolle mit „nicht ausreichend“ bewertet.

(4) Eine aktive Mitarbeit der Studierenden im Unterricht ist verpflichtend. Der Unterricht findet als Präsenzunterricht statt.
Alle Studierenden verpflichten sich, aktiv und regelmäßig am Unterricht teilzunehmen und sorgfältig alle Hausaufgaben zu erledigen, um eine erfolgreiche Teilnahme an den studienvorbereitenden Kursen zu gewährleisten.

Zur verpflichtenden, aktiven Mitarbeit gehören:
• regelmäßige und aktive Teilnahme am Präsenzunterricht
• aktive Teilnahme an Tests und Leistungskontrollen
• regelmäßiges, termingerechtes Erledigen und ggf. Hochladen der Hausaufgaben auf der Lernplattform LMS.

Bei Versäumnis der aktiven Mitarbeit behält sich die Institutsleitung vor, die betreffenden Studierenden abzumahnen, die Eltern bzw. die Finanzierungsträger in Kenntnis zu setzen und die Studierenden ggf. zu exmatrikulieren.


Fehlzeiten und Exmatrikulation

Versäumte Unterrichtszeit von bis zu 15 Minuten zu Unterrichtsbeginn und nach Pausen wird den Studierenden als Verspätung und somit als 1/3 einer Fehlstunde angerechnet. Versäumen Studierende mehr als 15 Minuten Unterrichtszeit, wird ihnen dies als 1 Fehlstunde angerechnet.

Studierende, die im Verlauf der 2-semestrigen Ausbildung den Lehrveranstaltungen 60 Unterrichtsstunden und mehr fernbleiben, erhalten eine schriftliche Mahnung.

Studierende, die im Verlauf der 2-semestrigen Ausbildung den Lehrveranstaltungen 120 Unterrichtsstunden fernbleiben, werden exmatrikuliert und erhalten hierüber einen schriftlichen Bescheid.

Für die beiden nachfolgenden Teilnehmergruppen:
a) Studierende, die das 1. Semester an einer kooperierenden Institution absolviert haben und nur am 2. Semester am Studienkolleg Paderborn teilnehmen oder
b) Studierende, die die FSP nicht bestanden haben und ins 2. Semester einsteigen, gilt:

Bei Versäumnis von 30 Unterrichtsstunden und mehr erhalten die Studierenden eine schriftliche Mahnung, bei Versäumnis von 60 Unterrichtsstunden erfolgt die Exmatrikulation.

Für die Berechnung der Fehlstunden wird nicht zwischen vom Studierenden zu vertretenden oder nicht zu vertretenden Gründen unterschieden. Berechnungsgrundlage ist allein die tatsächliche Abwesenheit vom Unterricht.

(5) Bei Wiederholung der FSP ist das Fach Deutsch immer ein Wiederholungsfach, auch wenn die Deutschprüfung im Rahmen der ersten FSP bereits bestanden wurde. Das bedeutet, dass die Teilnahme am Deutschunterricht während des zu wiederholenden Semesters verpflichtend ist, jedoch nicht die erneute Teilnahme an der FSP im Fach Deutsch.

(6) Weist ein Studierender die für ein Studium an einer deutschen Hochschule erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse nach, kann er von der Teilnahme an der FSP sowie vom Deutschunterricht und der ZLP befreit werden. Als hinreichende Sprachnachweise werden die in der Rahmenordnung über deutsche Sprachprüfungen für das Studium an deutschen Hochschulen (RO-DT) genannten Prüfungen anerkannt:

• die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) 2
• der Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF) mindestens TDN 4 in allen Teilprüfungen
• das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz - Zweite Stufe (DSD II)
• die Prüfung „telc Deutsch C1 Hochschule“
• das Goethe-Zertifikat C2
• das „Österreichische Sprachdiplom C2“ (ÖSD C2)

Der Sprachnachweis zur Befreiung von der FSP muss spätestens 2 Wochen vor dem Termin der ZLP vorgelegt werden.

(7) Studierende mit Behinderungen oder länger andauernden Krankheiten können mit der Leitung des Studienkollegs besondere Regelungen hinsichtlich der Teilnahme an den Lehrveranstaltungen vereinbaren.

(8) Die Studierenden am Studienkolleg haben die vorgeschriebenen Studiengebühren rechtzeitig zu bezahlen und sich Lernmittel auf eigene Kosten zu beschaffen.

(9) Die Studierenden am Internationalen Studienkolleg Paderborn sind mit der Erstellung von Fotos und Videos für die kommerzielle und redaktionelle Nutzung, Veröffentlichung, Verbreitung, Bearbeitung und Weitergabe - in Digitalform und Printform - einverstanden. Die Einwilligung ist zeitlich sowie örtlich nicht beschränkt und gilt für alle Vertriebs- und Veröffentlichungsformen. Ein Widerruf ist in schriftlicher Form vom Studierenden einzureichen. Auf die zukünftige Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen gegen die vorbezeichnete Verwendung der Bildnisse wird verzichtet.

(10) Das Aufzeichnen des Unterrichts mit Mobiltelefonen, elektronischen Übersetzern und anderen elektronischen Geräten und das Fotografieren im Unterricht sind verboten.

(11) Studierenden ist es untersagt, Fotos oder Filmaufnahmen von Lehrkräften oder anderen Studierenden zu machen und in irgendeiner Weise zu veröffentlichen.

(12) Im Rahmen des Unterrichts am Studienkolleg werden den Studierenden des Internationalen Studienkollegs an der Universität Paderborn Präsentationen, Lernmaterialien und Übungsaufgaben digital und in Papierform zur Verfügung gestellt. Sämtliche dieser Materialien und Präsentationen sind urheberrechtlich geschützt und nur für den internen Gebrauch im Rahmen des Unterrichts und der Prüfungsvorbereitung am Internationalen Studienkolleg Paderborn zu verwenden. Es ist strengstens untersagt, die vom Studienkolleg Paderborn zur Verfügung gestellten Dokumente zu vervielfältigen oder in irgendeiner Weise an Dritte weiterzugeben. Bei Zuwiderhandlungen muss mit rechtlichen Konsequenzen und der Exmatrikulation vom Studienkolleg Paderborn gerechnet werden.

(13) Am Internationalen Studienkolleg der Universität Paderborn ist das Beisichführen, der Konsum und die Anstiftung zum Konsum oder der Handel von Drogen und drogenähnlichen Substanzen, Alkohol und das Beisichführen von Waffen jeglicher Art untersagt. Bei begründetem Verdacht der Zuwiderhandlung behält sich die Institutsleitung vor, die/den betreffenden Studierende(n) abzumahnen, die Eltern bzw. die Finanzierungsträger in Kenntnis zu setzen und die/den Studierende(n) zu exmatrikulieren.

(14) Im Fall des Ausschlusses vom Studienkolleg bzw. der Exmatrikulation verfallen sämtliche Ansprüche an das Internationale Studienkolleg Paderborn und die Universität Paderborn, z.B. ein Anspruch auf Rückzahlung bereits geleisteter Zahlungen.


§7 ZLP und FSP am Internationalen Studienkolleg Paderborn

Studierende, die ein Studienkolleg besuchen, unterziehen sich den Prüfungen am Ende des zweiten Semesters und müssen sich zu diesen Prüfungen anmelden.

(1) ZLP
Um eine ausreichende Vorbereitung auf die FSP nachzuweisen, findet zweimal jährlich, jeweils vor dem Ende des zweiten Semesters (ca. 4-6 Wochen vor der FSP) die ZLP in den Fächern Deutsch (T- und W-Kurs), Physik (T-Kurs) und VWL (W-Kurs) statt.
Die Teilnahme an der ZLP ist nur in Präsenz möglich und für alle Studierenden verpflichtend

Nur nach einer erfolgreich bestandenen ZLP werden die Studierenden nach Anmeldung zur FSP zugelassen.

Studierende, die an der ZLP nicht teilgenommen haben, können erst an der nächsten ZLP (ca. 6 Monate später) teilnehmen. Hierbei ist der Grund für die Nichtteilnahme irrelevant.

Studierende, die die ZLP nicht bestanden haben, werden nicht zur FSP zugelassen und können erst an der nächsten ZLP (ca. 6 Monate später) teilnehmen. Die Wiederholung ist nur in dem Fach notwendig, das nicht bestanden wurde.

Studierenden, die nicht an der ZLP teilgenommen haben oder die ZLP nicht bestanden haben, wird ausdrücklich empfohlen, den jeweiligen T- oder W-Kurs zu wiederholen, um eine erfolgreiche Teilnahme an der nächstmöglichen Zulassungs- und FSP zu gewährleisten.
Eine externe Teilnahme an der ZLP ist auf Antrag möglich. Hierbei gilt zu beachten, dass externe Teilnehmende exmatrikuliert werden, NICHT mehr als Studierende des Internationalen Studienkollegs Paderborn gelten (keinen Studierendenstatus mehr haben) und ggf. mit ausländerrechtlichen Konsequenzen und/oder Verlust des gültigen Visums rechnen müssen.
Eine externe Teilnahme an der ZLP ist gebührenpflichtig. Es gilt die Gebührenliste in der jeweils aktuellen Fassung.

Externe Teilnehmer müssen sich unaufgefordert und fristgerecht bis zum 01. April. bzw. 01. Oktober des jeweiligen Jahres per E-Mail im Sekretariat des Studienkollegs zur ZLP anmelden. Eine Teilnahme an der ZLP kann bis spätestens 12 Monate nach Kursteilnahme erfolgen.

(2) FSP
Studierende, die die ZLP erfolgreich bestanden haben, werden nach Anmeldung zur FSP zugelassen.
Die Teilnahme an der FSP ist gebührenpflichtig. Es gilt die Gebührenliste in der jeweils aktuellen Fassung.

Für Wiederholer ist eine externe Teilnahme an der FSP auf Antrag möglich. Hierbei gilt zu beachten, dass externe Teilnehmende exmatrikuliert werden. Sie haben damit keinen Status als Studierender des Internationalen Studienkollegs Paderborn. Das kann ausländerrechtliche Konsequenzen und/oder Verlust des gültigen Visums nach sich ziehen.

Möchten Studierende an der externen FSP teilnehmen, müssen sich unaufgefordert und fristgerecht bis zum 01. April bzw. 01. Oktober des jeweiligen Jahres per E-Mail im Sekretariat des Studienkollegs zur FSP anmelden.

(3) Prüfungsfächer
Im T-Kurs sind die Fächer der schriftlichen Prüfung Deutsch, Mathematik und Physik.
Das Fach der mündlichen Prüfung ist Chemie.

Im W-Kurs sind die Fächer der schriftlichen Prüfung Deutsch, Mathematik und Volkswirtschaftslehre.
Das Fach der mündlichen Prüfung ist Englisch.

(4) Durchführung der Prüfung
Die schriftliche Prüfung dauert in der Regel je Fach mindestens drei Zeitstunden. Die
Benutzung einsprachiger Wörterbücher, elektronischer Rechner und sonstiger unterrichtsüblicher Hilfsmittel kann zugelassen werden.

(5) Erkrankung oder Versäumnis
Prüfungsteilnehmer, die wegen einer Krankheit eine Prüfung versäumen, können die Prüfung erst bei der nächsten stattfindenden FSP (nach ca. 6 Monaten) nachholen. Im Krankheitsfall hat ein Prüfling unverzüglich am Tag der nicht angetretenen Prüfung eine von einem Arzt ausgestellte Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen. Ein ärztliches Attest reicht nicht aus.

Bereits abgelegte Teile der Prüfung werden bewertet.

Versäumt ein Prüfling eine schriftliche oder eine mündliche Prüfung aus einem von ihr oder ihm zu vertretenden Grund, wird dies wie eine ungenügende Leistung gewertet. Der Prüfling muss im Falle eines Versäumnisses unverzüglich das Sekretariat des Internationalen Studienkollegs Paderborn über sein Fernbleiben von der Prüfung informieren.

(6) Feststellung der Prüfungsergebnisse
Die Prüfung ist bestanden, wenn in allen Fächern mindestens ausreichende Leistungen erbracht werden.

Wird in einem oder mehreren schriftlichen Prüfungen die Note „mangelhaft“ erzielt, kann die Note durch die Teilnahme an einer mündlichen Nachprüfung im schriftlichen Fach maximal auf die Note „ausreichend“ verbessert werden, wenn:
• die mündliche FSP (T-Kurs/ Chemie; W-Kurs/ Englisch) mit der Mindestnote „ausreichend“ bestanden wurde und
• und in den anderen schriftlichen FSP mindestens die Note „mangelhaft“ erzielt wurde.

Der Bewertung der Prüfungsleistungen liegen die Notenstufen der "Erläuterungen der Notenstufen bei Schulzeugnissen und Einzelergebnissen in staatlichen Prüfungszeugnissen" (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 03.10.1968 in der jeweils geltenden Fassung) und entsprechende Vorgaben der zuständigen Bezirksregierung zugrunde.

(7) Wiederholung der FSP
Die FSP kann maximal einmal wiederholt werden. Diese Wiederholung muss im Rahmen der nächstmöglichen FSP am Internationalen Studienkolleg an der Universität Paderborn erfolgen. Nehmen Studierende, die eine FSP beim 1. Versuch nicht bestanden haben, nicht an der nächstmöglichen FSP teil, gilt die FSP als „final nicht bestanden“.

Auf eine Wiederholungsprüfung in den Fächern, die bereits bestanden wurden, kann verzichtet werden. Wird die Prüfung aber erneut abgelegt, so gilt die im letzten Prüfungsversuch erzielte Note. Bewerber, die die FSP zweimal nicht bestanden haben, können an keinem anderen Studienkolleg zu einer weiteren Prüfung zugelassen werden.

Eine bestandene FSP kann nicht wiederholt werden.

(8) Unterrichtung bei Nichtbestehen der Prüfung
Das Internationale Studienkolleg an der Universität Paderborn behält sich vor, anderen Studienkollegs, Fachhochschulen und Universitäten über nicht bestandene FSP und über gefälschte Zeugnisse Auskunft zu erteilen.


§8 Beendigung der Zugehörigkeit zum Studienkolleg

(1) Die Zugehörigkeit des oder der Studierenden zum Studienkolleg endet:
• mit bestandener FSP,
• nach zweimaliger erfolgloser Teilnahme an der FSP,
• bei der Aufdeckung von vorsätzlich oder fahrlässig falschen Angaben bei der Bewerbung,
• nach erfolgtem Ausschluss bzw. Exmatrikulation oder
• durch schriftlichen Antrag.


§9 Schlussbestimmungen


(1) Das Studienkolleg Paderborn behält sich vor, den deutschen Behörden Informationen über die Studiendauer, die Studienleistungen und über eine mögliche Exmatrikulation zukommen zu lassen.

(2) Das Studienkolleg behält sich vor, die Eltern oder Finanzierungsträger von Studierenden über Verstöße und Nichteinhaltung der in §6 aufgeführten Punkte sowie den Leistungsstand der Studierenden in den einzelnen Unterrichtsfächern in Kenntnis zu setzen.

(3) Die Studienordnung ist für alle Studierenden des Internationalen Studienkollegs Paderborn in der jeweils aktuellen Fassung gültig.


Diese Studienordnung tritt am 14.08.2025 in Kraft.
 

Paderborn, den 14.08.2025
 

Internationales Studienkolleg
an der Universität Paderborn